Mitbestimmen, mitgestalten: Der Heimbeirat im Bürgerheim
Laut Heimgesetz vom 1. Januar 2002 ist ein Heimbeirat verpflichtend vorgeschrieben. Ein solcher Rat besteht aus Betreuern und gewählten Vertretern der Bewohner und ihrer Angehörigen, die bei einer ganzen Reihe von Entscheidungen mitwirken, etwa bei der Unterkunft und Betreuung der Bewohner, den Aufenthaltsbedingungen und der Heimordnung sowie der Verpflegung und Freizeitgestaltung.
Das Bürgerheim Biberach geht dabei noch einen Schritt weiter: Neben allen Bereichen des Heimes einschließlich der Tagespflege sind - obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben - auch das Betreute Altenwohnen und die Ehrenamtlichen mit Sitz und Stimme im Heimbeirat vertreten.
Die Vorsitzende des Heimbeirates, Marianne Fuhrmann, steht Ihnen für Ihre Fragen, Anregungen und Anliegen zur Verfügung.